KÜNSTLERHAUS SCHLOSS WIEPERDORF (RLP)
Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf
Bettina-von-Arnim-Straße 13
14913 Wiepersdorf (Brandenburg)
www.schloss-wiepersdorf.de
Aufgaben und Ziele
Das Schloss Wiepersdorf in Brandenburg, einst Wohnsitz des Dichterpaares Bettina und Achim von Arnim, wurde im August 1992 als Künstlerhaus eröffnet. Seit 2019 befindet sich das Haus in der Trägerschaft der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf und ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wiepersdorf (Teltow-Fläming).
Künstler*innen aus dem In- und Ausland werden hier mit Stipendien unterschiedlicher Sparten gefördert: Autor*innen, Bildende Künstler*innen, Komponist*innen und Geisteswissenschaftler*innen. Rheinland-Pfalz entsendet seit 1995 jährlich eine Stipendiatin/einen Stipendiaten der Bildenden Kunst nach Wiepersdorf.
Im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf wird der Austausch zwischen den Generationen sowie der interdisziplinäre und transdisziplinäre Diskurs der Künste gepflegt. Die Arbeiten der Stipendiat*innen werden in Ausstellungen, Performances, Lesungen, Konzerten und Festen der Öffentlichkeit soweit wie möglich vermittelt. Interne Veranstaltungen unterstützen den sachbezogenen Austausch.
Wenn möglich wird für alle geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Jahrgangs eine Abschlussausstellung im Anschluss an die Stipendien realisiert.
Voraussetzungen
Das Wiepersdorf-Stipendium richtet sich an Bildende Künstler*innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist.
Bewerber*innen müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende zweijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakt*innen, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
Es werden nur Bewerbungen von Bildenden Künstler*innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zugelassen.
Leistungen und Bedingungen
Das Stipendium ist mit 1.400 Euro pro Monat zzgl. Reisekostenzuschuss für die Anreise und Nebenkostenzuschuss (Material- und Verpflegungskosten) dotiert und läuft von Juni bis August.
Den Stipendiat*innen wird ein ca. 12–20 qm großes Appartement mit Bad zur Verfügung gestellt. Es ist eingerichtet mit Fernsehgerät, Radio, Telefon und W-LAN. Für Bildende Künstler*innen stehen sechs unterschiedlich große Ateliers in einem separaten Atelierhaus zur Verfügung.
Die Zimmer werden gereinigt, Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Das Künstlerhaus betreibt eine eigene Küche und bietet Vollpension gegen Bezahlung. Im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf gilt ein allgemeines Rauchverbot. Haustiere können nicht mitgebracht werden.
Es handelt sich um ein Anwesenheitsstipendium; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Die Künstlerin/der Künstler sollte für die Zeit des Stipendiums von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt sein.
Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Stipendienvertrag. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen.
Die Stipendiatin/der Stipendiat wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf zu verfassen.
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird von einer Fachjuryunter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen.
Die Jurorinnen und Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerber*innen einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter »Bewerbungsunterlagen«). Künstlerische Auflagen bestehen nicht.
Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.