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SÜDKOREA (RLP)

Austausch mit Südkorea
 
MMCA Residency Goyang

59-35 Gogol-gil, Deokyang-gu, Goyang-si
Gyeonggi-do, 412-804
Südkorea
www.mmca.go.kr
 
Aufgaben und Ziele
Zwischen dem Künstlerhaus Schloss Balmoral und der MMCA Residency Goyang findet ein jährlicher Austausch statt. Die ausgewählte Künstlerin/der ausgewählte Künstler wird das Stipendium im Goyang Art Studio antreten.

Wenn möglich, wird für alle geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Jahrgangs eine Abschlussausstellung im Anschluss an die Stipendien realisiert.
 
Voraussetzungen
Das Stipendium richtet sich an Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist. 
 
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende zweijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich. 
 
Es werden nur Bewerbungen von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zugelassen. 
 

Leistungen und Bedingungen
Das Stipendium ist mit 1.400 Euro pro Monat dotiert. Reisekosten in Höhe von insgesamt maximal 800 Euro für Hin- und Rückflug werden übernommen. 

Das Stipendium wird für drei Monate vergeben und läuft von Mitte August bis Mitte November.

Es handelt sich um ein Anwesenheitsstipendium; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Die Künstlerin/der Künstler sollte für die Zeit des Stipendiums von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt sein. Material- und Transportkosten werden von der Stipendiatin/dem Stipendiaten selbst getragen.

Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Vertrag. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen.
 
Die Stipendiatin/der Stipendiat wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt zu verfassen.


Auswahlverfahren
Die Fachjury des Künstlerhauses trifft eine Vorauswahl; die Endauswahl wird vor Ort getroffen.

Die Jurorinnen und Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerberinnen und Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter »Bewerbungsunterlagen«). Künstlerische Auflagen bestehen nicht. 
 

Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.