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PROJEKTSTIPENDIEN (RLP)

Ortsunabhängige Projektstipendien

Aufgaben und Ziele
Zwei Projektstipendien geben Bildenden Künstlerinnen und Künstlern mit Bezug zu Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, ein Projekt zu entwickeln. Sie haben zum Ziel, Künstlerinnen und Künstler bei der Realisierung eines zeitlich und inhaltlich definierten künstlerischen Arbeitsvorhabens zu unterstützen und ihr bisheriges künstlerisches Schaffen zu würdigen.

Wenn möglich, wird für alle geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Jahrgangs eine Abschlussausstellung im Anschluss an die Stipendien realisiert.


Voraussetzungen
Um die Projektstipendien können sich Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz ohne Altersbeschränkung bewerben. 
 
Bewerberinnen und Bewerber für die Projektstipendien müssen ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende zweijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
 
Es wird erwartet, dass das künstlerische Projekt innerhalb der Stipendienzeit von sechs Monaten realisierbar ist.
 
Es werden nur Bewerbungen von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zugelassen.

 
Leistungen und Bedingungen
Die zwei Projektstipendien werden jeweils für die Dauer von sechs Monaten vergeben und sind mit 1.400 Euro pro Monat dotiert.
 
Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Stipendienvertrag. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen.
 
Die Stipendiatin/der Stipendiat wird gebeten, nach Abschluss des Stipendiums einen schriftlichen Bericht über ihr/sein Projekt zu verfassen.
 

Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen.

Die Jurorinnen und Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerberinnen und Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter »Bewerbungsunterlagen«). Künstlerische Auflagen bestehen nicht. 
 
 
Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.