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Burgund-Franche-Comté (RLP)

Saline royale d’Arc-et-Senans (Königliche Saline)

Grande rue
25610 ARC-ET-SENANS
FRANKREICH

www.salineroyale.com

Die Saline royale
Ca. 2 ½ Stunden von Paris, Lyon oder Genf liegt die Königliche Saline inmitten eines Bereiches über sieben Hektar, an der Grenze der französischen Departements Doubs und Jura, fünf Minuten vom Wald von Chaux entfernt, der als zweitgrößtes natürliches Waldgebiet Frankreichs gilt.

Die Königliche Saline von Arc-et-Senans gehört seit 1982 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Sie ist das Meisterwerk des visionären Architekten der Aufklärung, Claude-Nicolas Ledoux (1736-1806). Sie stellt auch ein seltenes Zeugnis in der Geschichte der industriellen Architektur dar.

Die Architektur der Königlichen Saline, ihre Geschichte und ihre Sanierung machen sie zu einem auf der Welt einzigartigen Baudenkmal, das sich heutzutage allen erdenklichen Besuchern öffnet. Ausstellungen, Gartenfestival, Konzerte, Aufenthaltsort für Forscher, Veranstaltungen für Kinder und Kolloquien sind Bestandteile jeder Kultursaison. Regelmäßig werden ausländische und französische Künstler im Rahmen verschiedener Austauschprogramme für Aufenthalte empfangen.
 

Aufgaben und Ziele
Im Rahmen des seit 1980 bestehenden Künstleraustauschs zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Partnerregion Burgund-Franche-Comté wird einer bildenden Künstlerin bzw. einem bildenden Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz ein dreimonatiger Aufenthalt in der Partnerregion geboten. Das Ziel des Stipendiums ist es, dem Stpendiaten/der Stipendiatin die Möglichkeit zu geben, im kulturellen Ambiente der Region Burgund-Franche-Comté Inspirationen für das eigene Schaffen zu finden.

Wenn möglich, wird für alle geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Jahrgangs eine Abschlussausstellung im Anschluss an die Stipendien realisiert.


Voraussetzungen
Das Stipendium richtet sich an Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist.

Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende zweijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.

Gute französische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.

Die Unterlagen sind in deutscher und französischer oder englischer Sprache einzureichen. 

Es werden nur Bewerbungen von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zugelassen. 

 

Leistungen und Bedingungen
Der/die Stipendiat/in erhält ein Stipendium von 1.400 Euro monatlich zzgl. Reisekostenzuschuss für die Anreise.

Das Stipendium läuft im jährlichen Turnus von voraussichtlich Mitte September bis Mitte Dezember.

Es handelt sich um Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Die Künstlerin/der Künstler sollte für die Zeit des Stipendiums von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt sein.

Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Stipendienvertrag. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen.

Der/die Stipendiat/in wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt an der Partnerinstitution zu verfassen.
 

Auswahlverfahren
Die Fachjury des Künstlerhauses trifft eine Vorauswahl; die Endauswahl wird vor Ort getroffen.

Die Jurorinnen und Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerberinnen und Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter »Bewerbungsunterlagen«). Künstlerische Auflagen bestehen nicht.
 

Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen.
WeitereHinweise zur Bewerbung finden Sie hier.