Zum Hauptinhalt springen

Bewerbungszeitraum allgemein

Der Bewerbungszeitraum läuft jährlich von Anfang März bis Ende April für die Stipendien im Folgejahr.

ANWESENHEITSSTIPENDIEN FÜR BILDENDE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER

Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
Telefon: +49 (0) 2603 9419-0
info(at)balmoral.de
 
English version 

Aufgaben und Ziele
Das 1995 gegründete Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems ist ein Ort der Reflexion, der künstlerischen Produktion, der Diskussion und der Begegnung. Es fördert Bildende Künstlerinnen und Künstler aus allen Ländern durch die Vergabe von insgesamt sechs Anwesenheitsstipendien.

Das Künstlerhaus wirkt durch Vorträge, Konzerte und Ausstellungen in die Öffentlichkeit. Regelmäßig werden Werke der Stipendiatinnen und Stipendiaten im »Made in Balmoral«, dem Ausstellungsraum des Künstlerhauses in der Innenstadt von Bad Ems, präsentiert. Schloss Balmoral versteht sich als Schnittstelle zwischen der künstlerischen Arbeit und der theoretischen Reflexion sowie als Vermittler zwischen den ehemaligen und den derzeitigen Stipendiatinnen und Stipendiaten. Balmoral will eine Brücke schlagen zwischen dem Jetzt und der Zukunft der Künstlerinnen und Künstler. 

Seit 2013 werden die Stipendien jeweils für eine künstlerische Gattung oder ein Thema ausgeschrieben, die/das zu Beginn des Bewerbungszeitraumes Anfang März eines jeden Jahres bekannt gegeben wird. Dieses bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstlerinnen und Künstlern, Referentinnen und Referenten, Dozentinnen und Dozenten, Kuratorinnen und Kuratoren usw.

Wenn möglich, wird für alle geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Jahrgangs eine Abschlussausstellung im Anschluss an die Stipendien realisiert.


Voraussetzungen
Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben. 

Bewerberinnen und Bewerber für die Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
  
Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
  
  
Leistungen und Bedingungen
Die Balmoral-Stipendien sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend.  

Die Stipendien sind mit 1.400 Euro pro Monat zzgl. Reisekostenzuschuss für die Anreise dotiert. 

Drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von vier Monaten vergeben und drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von acht Monaten vergeben. 

Der Turnus für alle Anwesenheitsstipendien beginnt im April.
 
 
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen während ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Anmeldung verpflichtend). Während ihres Stipendiums sollten die Künstlerinnen und Künstler frei von allen beruflichen Verpflichtungen sein.

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten stehen im Künstlerhaus ein vollständig eingerichteter Wohn-/Schlafraum mit Dusche/WC sowie ein Atelier kostenfrei zur Verfügung. Bedingt durch die historischen Vorgaben ist das Gebäude nicht barrierefrei und die Wohn- und Arbeitsstudios sind in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. Die Nutzungsbedingungen regelt die Hausordnung, die zu be­achten der Stipendiat/die Stipendiatin verpflichtet ist. Das Künstlerhaus trägt sämtliche Nebenkosten einschließlich Wasser, Strom und Heizung. Aufenthaltsraum, Speisezimmer und Küche werden gemeinschaftlich genutzt. Das Mitbringen von Haustieren in das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist nicht möglich.

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten steht eine Bibliothek mit ca. 6.000 Büchern, hauptsächlich zur modernen und Gegenwartskunst sowie den wichtigsten Kunstzeitschriften, kostenlos zur Verfügung.

Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Stipendienvertrag und die Hausregeln. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. 

Der Stipendiat/die Stipendiatin wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloss Balmoral zu verfassen.


Auswahlverfahren 
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen. Die Jurorinnen und Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerberinnen und Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter »Bewerbungsunterlagen«).     


Bewerbung 
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.