Bewerbungsverfahren
Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben.
Es ist nicht möglich, sich in einem Jahr um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium und ein Stipendium für Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zu bewerben. Die Bewerbung um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium ist nur für vier oder acht Monate zulässig. Bewerbungen um mehrere Stipendien mit erforderlichem Bezug zu Rheinland-Pfalz in einem Jahr sind nicht zulässig.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt.
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im Folgejahr nicht – auch nicht für ein anderes Stipendium – bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.
Achtung: Seit 2015 dürfen sich Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Stipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen), allerdings nur alle zwei Jahre.
Die Zuerkennung eines Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren nach Ende des Stipendiums eine erneute Bewerbung aus, z. B. Stipendium in 2020, keine Bewerbung bis einschließlich 2025 möglich.
Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.