Zum Hauptinhalt springen

BEWERBUNGSINFORMATIONEN

Der Bewerbungszeitraum läuft von Anfang März bis Ende April eines jeden Jahres.
Die Deadline ist im Bewerbungsformular zu finden.
 

Die häufigsten Fehler bei der Bewerbung

Keine drei Jahre künstlerische Tätigkeit nach Studienabschluss (Anwesenheitsstipendien)
Der Beginn des Stipendiums ist maßgeblich!

Bachelor als Abschluss
erforderlicher Abschluss: M.F.A. oder vergleichbar

Keine zwei Jahre nach letzter Bewerbung
Eine Bewerbung ist nur alle 2 Jahre möglich!

Das Abschlusszeugnis fehlt
 

Das Bewerbungsverfahren 

Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben.

Es ist nicht möglich, sich in einem Jahr um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium und ein Stipendium für Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz zu bewerben. Die Bewerbung um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium ist nur für vier oder acht Monate zulässig. Bewerbungen um mehrere Stipendien mit erforderlichem Bezug zu Rheinland-Pfalz in einem Jahr sind nicht zulässig.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, mitgeteilt. 

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im Folgejahr nicht – auch nicht für ein anderes Stipendium – bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen um ein Balmoral-Anwesenheitsstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.  

Achtung: Seit 2015 dürfen sich Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Stipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen), allerdings nur alle zwei Jahre.

Die Zuerkennung eines Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren nach Ende des Stipendiums eine erneute Bewerbung aus, z. B. Stipendium in 2020, keine Bewerbung möglich bis einschließlich 2025.

Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.


Bewerbungsunterlagen (keine Originale!)

1. 2-seitiges Bewerbungsformular mit Passfoto
2. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen 
3. Abschlusszeugnis
4. Erläuterungen zu künstlerischer Arbeit und Zielen während des Stipendienaufenthaltes (insgesamt max. 300 Wörter)
5. Max. 10 Fotos oder sonstiges Bildmaterial der künstlerischen Arbeiten (max. DIN A4, keine Diapositive, keine Foto-CDs, keine Mac-Daten-CDs)

optional:

- max. 1 Ausstellungskatalog; kein Gruppenkatalog
- max. 1 Videodatei im Format mp4; nicht länger als 15 Minuten per WeTransfer an info@balmoral.de; Dateiname: Name, Titel und Stipendium

Bewerbungsunterlagen für das Stipendium in Südkorea müssen in deutscher und englischer Sprache; für die Stipendien in Paris und Burgund-Franche-Comté in deutscher und französischer oder englischer Sprache eingereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen dürfen das Format DIN A4 und mit Verpackung ein Gewicht von 2 kg nicht überschreiten.

Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. 


Bewerbungsformular 
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein 2-seitiges Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beiliegen. Bewerbungen ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular werden nicht zugelassen.  


Rückversand 
Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur nach Zahlungseingang in Höhe von 15 Euro auf dem im Bewerbungsformular genannten Konto. Zahlungseingänge nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie: Ist der Vermerk zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht angekreuzt, werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens automatisch vernichtet. 


Haftungsausschluss
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral übernimmt keine Haftung für eingesandte Bewerbungsunterlagen. 


Bewerbungen sind zu richten an: 
Künstlerhaus Schloss Balmoral 
Villenpromenade 11 
56130 Bad Ems 

Der Eingang wird nach Erfassung der Daten per E-Mail bestätigt. 
Dies kann bis zu 4 Wochen nach Bewerbungsschluss dauern.