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Atelier Rheinland-Pfalz in der Cité Internationale des Arts, Paris
Cité Internationale des Arts 18 Rue de l’Hôtel de Ville F-75180 Paris Cedex 04 Telefon: + 33 – 1 42787172 www.citedesartsparis.net citedesarts@ citedesartsparis.net
Aufgaben und Ziele Die Cité Internationale des Arts in Paris liegt an der Seine, unweit von Nôtre-Dame. Sie wird von einer französischen Stiftung getragen und bietet 300 Bildenden Künstlerinnen und Künstlern aus aller Welt Studios mit Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten. Das Land Rheinland-Pfalz besitzt seit 1995 ein eigenes Atelier. Es ist 47 qm groß und liegt im 2. Stock der Cité Internationale des Arts. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vergibt jährlich zwei Stipendien für jeweils sechs Monate. Die Paris-Stipendien bieten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit zur Begegnung mit der französischen Kultur und fördern sie in ihrer weiteren künstlerischen Entwicklung.
Voraussetzungen Die beiden ParisStipendien richten sich an rheinland-pfälzische Bildende Künstlerinnen und Künstler, deren Arbeit noch Potential für die künstlerische Entfaltung aufweist.
BewerberInnen müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende zweijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich.
Gute französische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Unterlagen sind in deutscher und französischer oder englischer Sprache einzureichen.
Es werden nur Bewerbungen von Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern zugelassen.
Leistungen und Bedingungen Die Stipendiaten erhalten ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich. Das Land Rheinland-Pfalz stellt ein Wohnatelier in der Cité zur Verfügung.
Die beiden Paris-Stipendien werden jeweils für sechs Monate vergeben. Es handelt sich um Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Das eine Stipendium beginnt am 1. Januar und endet am 30. Juni; das andere beginnt am 1. Juli und dauert bis zum 31. Dezember. Bitte teilen Sie in der Bewerbung mit, wenn Sie das Stipendium nur in der ersten oder der zweiten Hälfte des Jahres antreten können! Die Kandidaten müssen für die Zeit des Stipendiums von allen beruflichen Verpflichtungen freigestellt sein.
Für das Atelier hinterlegt der Stipendiat eine Kaution, die nach Abschluss des Stipendiums bei einwandfreiem Zustand des Wohnateliers zurückgezahlt wird. Ferner fallen bei Bedarf Gebühren für die Nutzung der vorhandenen Werkstätten und für die Benutzung des Parkplatzes an. Für einen Mitbewohner muss ein Zuschlag bezahlt werden. Auskunft über die Höhe der Gebühren und einen eventuellen Zuschlag erteilt die Rezeption. Reisekosten, Material- und Transportkosten werden von den Stipendiaten selbst getragen.
Mit der Stipendienzusage erhält der Stipendiat/die Stipendiatin einen Stipendienvertrag. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Vertrages durch den Stipendiaten/die Stipendiatin als rechtswirksam verliehen.
Die Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt zu verfassen.
Auswahlverfahren Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter „Bewerbung“). Künstlerische Auflagen bestehen nicht.
Bewerbung Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.
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