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Das Bewerbungsverfahren Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Doppelbewerbungen beim Künstlerhaus Schloß Balmoral und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur von Rheinland-Pfalz sind nicht zulässig.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt.
Abgelehnte Bewerber dürfen sich im Folgejahr nicht - auch nicht für ein anderes Stipendium - bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Balmoral- oder ein Landesstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.
Die Zuerkennung eines Balmoral Stipendiums oder des Landes Rheinland-Pfalz schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus. Eine Bewerbung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Stipendium schon einmal zuerkannt wurde.
Bewerbungsunterlagen Bitte reichen Sie folgende Unterlagen - keine Originale! - in deutscher, englischer oder französischer Sprache ein:
1. Passfoto 2. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen 3. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4) 4. mindestens 10, jedoch maximal 20 Fotos oder sonstige Bildmaterialien der künstlerischen Arbeiten (keine Diapositive, keine Foto-CDs, keine MAC Daten-CDs). Format maximal DIN A4 5. Erläuterungen zu den eingereichten Arbeiten maximal eine Seite DIN A4 (optional) 6. maximal 3 Ausstellungskataloge (Sammelkataloge nur, wenn Arbeiten anders nicht dokumentiert werden können) 7. maximal 3 Videokassetten (VHS) oder DVDs, keine Aufnahme länger als 15 Min.
Die Bewerbungsunterlagen dürfen mit Verpackung ein Gewicht von 2 kg nicht überschreiten. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsformular Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen. Bewerbungen ohne vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular werden nicht zugelassen.
Rückversand Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur nach Zahlungseingang in Höhe von 15,00 Euro auf dem im Bewerbungsformular genannten Konto. Zahlungseingänge nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden nicht berücksichtigt. Die Rücksendegebühr wird von Bewerbern aus Deutschland, den übrigen EU- und EFTA-Ländern sowie Australien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Südkorea, Türkei und den USA erhoben. Bitte beachten Sie: Ist der Vermerk zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht angekreuzt, werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens automatisch vernichtet.
Haftungsausschluss Das Künstlerhaus Schloß Balmoral übernimmt keine Haftung für eingesandte Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungen sind zu richten an: Künstlerhaus Schloß Balmoral Villenpromenade 11 56130 Bad Ems Deutschland
Der Eingang wird per E-Mail bestätigt.
Bewerbungszeitraum 26. April bis 12. Juli 2010
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