Kuratorenstipendium

Balmoral Kuratorenstipendium

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Aufgaben und Ziele
Um den Dialog zwischen Wissenschaft und Kunst zu fördern, wird ein Stipendium für eine/n Nachwuchswissenschaftler/in der Geisteswissenschaften (vorzugsweise Kunsttheorie) ausgeschrieben. Im Mittelpunkt dieses Stipendiums steht die Entwicklung eines Ausstellungsprojektes des Künstlerhauses Schloß Balmoral, mittels dessen die Kunstheoretikerin bzw. der Kunsttheoretiker in die kuratorische Praxis eingeführt werden soll. Zwischen dem Künstlerhaus Schloß Balmoral, den von ihm geförderten Bildenden Künstlern, zahlreichen Universitäten und Kunstinstitutionen besteht ein enges Netzwerk, aus dem heraus sich Vortragsreihen, Ausstellungsprojekte und andere Kooperationen entwickeln.
In Absprache und enger Zusammenarbeit mit dem Künstlerhaus und den anwesenden Stipendiaten nimmt sie bzw. er aktiv an der Gestaltung und Organisation der Aktivitäten des Hauses teil.
Das Kuratorenstipendium dient nicht zur Vorbereitung einer Dissertation.

Voraussetzungen
Das Kuratorenstipendium wird an eine/n nationale/n oder internationale/n Bewerber/in vergeben, der/die nicht älter als 35 Jahre ist oder dessen/deren Universitätsabschluss (mindestens M.A., vorzugsweise Promotion) nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Die Beherrschung der deutschen Sprache und gute Kenntnisse in englischer oder französischer Sprache sind erforderlich.

Leistungen und Bedingungen
Das Kuratorenstipendium ist ein Anwesenheitsstipendium und wird für die Dauer von sechs Monaten vergeben.
Es ist mit 1.200 Euro pro Monat dotiert.

Der Stipendienturnus beginnt im April eines jeden Jahres. Der/die Stipendiat/in nimmt während seines/ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Meldung als 2. Wohnsitz).
Während des Stipendiums muss der/die Stipendiat/in frei von allen beruflichen Verpflichtungen sein.

Dem/der Stipendiaten/in steht ein möblierter Wohn/Schlafraum mit Dusche/WC und ein Atelier zur Verfügung. Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) werden vom Künstlerhaus getragen.
Jede Wohneinheit ist mit einem Einzeltelefonanschluss und Internetanschluss ausgestattet. Rundfunk und Fernsehen können in jedem Wohnstudio installiert werden. Aufenthaltsraum, Speisezimmer und Küche werden gemeinschaftlich genutzt.
Das Mitbringen von Haustieren in das Künstlerhaus Schloß Balmoral ist nicht möglich.

Der/die Stipendiat/in verfügt über das für seine/ihre Arbeit nötige technische Equipment (Computer, Kopierer, etc.) sowie über eine Bibliothek und Leseraum mit ca. 5.500 Titeln, hauptsächlich zur modernen und Gegenwartskunst sowie den wichtigsten Kunstzeitschriften. Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet.

Mit der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch den/die Stipendiaten/in als rechtswirksam verliehen.
Der/die Stipendiat/inen wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloß Balmoral zu verfassen.

Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der theoretischen Arbeit getroffen.
Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind. (Genaue Angaben siehe unter Bewerbungsunterlagen).

Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.


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