Kuratorenstipendium
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
D-56130 Bad Ems
Telefon: +49 (0) 2603 9419-0
info@balmoral.de
english version
Aufgaben und Ziele
Um den Dialog zwischen Wissenschaft und Kunst zu fördern, wird ein Stipendium für eine/n Nachwuchswissenschaftler/in der Geisteswissenschaften (vorzugsweise Kunsttheorie) ausgeschrieben.
Erwartet wird die Entwicklung eines Projekts in Kooperation mit den Stipendiaten und/oder Institutionen vor Ort, das in Bad Ems und im Zeitraum des Stipendiums realisiert werden kann.
Das Kuratorenstipendium dient nicht zur Vorbereitung einer Dissertation.
Voraussetzungen
Das Kuratorenstipendium wird an nationale oder internationale Bewerber vergeben, die nicht älter als 35 Jahre sind oder deren Universitätsabschluss (mindestens M.A., vorzugsweise Promotion) nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Die Beherrschung der deutschen Sprache und gute Kenntnisse in englischer oder französischer Sprache sind erforderlich.
Leistungen und Bedingungen
Das Kuratorenstipendium ist ein Anwesenheitsstipendium; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Das Stipendium wird für die Dauer von sechs Monaten vergeben und ist mit 1.200 Euro pro Monat dotiert.
Der Stipendienturnus beginnt Anfang Juni eines jeden Jahres. Der/die Stipendiat/in nimmt während seines/ihres Stipendiums festen Wohnsitz in Bad Ems (Meldung als 2. Wohnsitz).
Während des Stipendiums muss der/die Stipendiat/in frei von allen beruflichen Verpflichtungen sein.
Dem Stipendiaten/der Stipendiatin in steht ein möblierter Wohn/Schlafraum mit Dusche/WC und ein Atelier zur Verfügung. Die Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) werden vom Künstlerhaus getragen.
Jede Wohneinheit ist mit einem Einzeltelefonanschluss und Internetanschluss ausgestattet. Rundfunk und Fernsehen können in jedem Wohnstudio installiert werden. Aufenthaltsraum, Speisezimmer und Küche werden gemeinschaftlich genutzt.
Das Mitbringen von Haustieren in das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist nicht möglich.
Der/die Stipendiat/in kann über das für seine/ihre Arbeit nötige technische Equipment (Computer, Kopierer, etc.) sowie über eine Bibliothek und Leseraum mit ca. 5.500 Titeln, hauptsächlich zur modernen und Gegenwartskunst sowie den wichtigsten Kunstzeitschriften verfügen. Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet.
Mit der Stipendienzusage erhält der/die Stipendiat/ineinen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch den Stipendiaten/die Stipendiatin als rechtswirksam verliehen.
Der/die Stipendiat/in wird gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Schloss Balmoral zu verfassen.
Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der theoretischen Arbeit getroffen.
Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind (genaue Angaben siehe unter "Infos zu Bewerbungen“).
Bewerbung
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt der Bewerbung beiliegen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung finden Sie hier.
Das Kuratorenstipendium wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschrieben.
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur | Balmoral 03 e.V. | Impressum | Kontakt | Letzte Änderung | Newsletter | Sitemap | Partner